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   LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2016 - L 2 AS 242/12   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2016 - L 2 AS 242/12 (https://dejure.org/2016,7846)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.02.2016 - L 2 AS 242/12 (https://dejure.org/2016,7846)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Februar 2016 - L 2 AS 242/12 (https://dejure.org/2016,7846)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorsicht bei Mietverträgen unter Verwandten!

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Mietvertrag -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2016 - L 2 AS 242/12
    Um eine derartige abtrennbare Verfügung handelt es sich bei dem Betrag, der für die Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II bewilligt worden ist (vgl. hierzu im Einzelnen BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R, RdNrn. 19, 22, zitiert nach juris; siehe auch BSG, Urteil vom 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R, RdNr. 13, zitiert nach juris).

    Zweck der Regelung über die Erstattung der Kosten für die Unterkunft ist es aber gerade, existentielle Notlagen zu beseitigen und den Eintritt von Wohnungslosigkeit zu verhindern (so BSG, Urteil vom 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R, RdNr. 24, zitiert nach juris).

    Ausgangspunkt jeder Prüfung eines Anspruchs auf Kosten der Unterkunft und Heizung ist in erster Linie der Mietvertrag, mit dem der geschuldete Mietzins vertraglich vereinbart worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R, RdNr. 24 m. w. N., zitiert nach juris).

    Gerade dann, wenn Initiativen hinsichtlich der Mietzahlung erst während eines Verfahrens gegen den Grundsicherungsträger erfolgen, kann dies Zweifel an der Ernsthaftigkeit eines Mietzinsverlangens begründen (BSG, Urteil vom 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R, RdNr. 25, zitiert nach juris).

  • BSG, 17.12.2015 - B 8 SO 10/14 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2016 - L 2 AS 242/12
    Insoweit genügt, dass sich die betroffenen Bewohner der Unterkunft faktisch einig sind, ohne dass daraus eine rechtliche Verpflichtung entstehen muss, dass gegenüber diesen Leistungsberechtigten die ernsthafte Erwartung einer Beteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung besteht (BSG, Urteil vom 17.12.2015 - B 8 SO 10/14 R, RdNr. 16, zitiert nach juris).

    Es obliegt diesbezüglich tatrichterlicher Würdigung im Einzelfall, ob gegenüber dem Leistungsberechtigten die ernsthafte Erwartung einer Beteiligung für Kosten der Unterkunft und Heizung besteht (vgl. BSG, Urteil vom 17.12.2015 - B 8 SO 10/14 R, RdNr. 17, zitiert nach juris).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2016 - L 2 AS 242/12
    Die Beschränkung des Streitgegenstandes in materiell-rechtlicher Hinsicht auf (höhere) Leistungen für Unterkunft und Heizung und die diese Ansprüche regelnden Bescheide des Beklagten vom 24.08.2007 und vom 20.09.2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.12.2007 ist zulässig (vgl. nur BSG, Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 8/06 R, RdNr. 18, zitiert nach juris, sowie zur hier nicht anwendbaren Neufassung des § 19 Abs. 1 SGB II durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24.03.2011, BGBl I 453: BSG, Urteil vom 13.4.2011 - B 14 AS 106/10 R, RdNr. 11, zitiert nach juris; BSG, Urteil vom 16.04.2013 - B 14 AS 28/12 R, RdNr. 13, zitiert nach juris, jeweils m. w. N.).

    Um eine derartige abtrennbare Verfügung handelt es sich bei dem Betrag, der für die Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II bewilligt worden ist (vgl. hierzu im Einzelnen BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R, RdNrn. 19, 22, zitiert nach juris; siehe auch BSG, Urteil vom 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R, RdNr. 13, zitiert nach juris).

  • BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 61/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Neben- bzw Betriebskosten für das

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2016 - L 2 AS 242/12
    Voraussetzung für Erbringung dieser Leistungen ist - unabhängig von der hier nicht relevanten Angemessenheit -, dass entsprechenden Zahlungsverpflichtungen der Leistungsberechtigten eine wirksame (miet-)vertragliche oder andere Verpflichtung - bei selbst genutzten Hausgrundstücken Aufwendungen, die tatsächlich und untrennbar mit dessen Nutzung verbunden sind (BSG, Urteil vom 24.02.2011 - B 14 AS 61/10 R, RdNr. 14, zitiert nach juris) - gegenüber einem Dritten zugrunde liegt.

    Zu den berücksichtigungsfähigen Kosten als tatsächliche Aufwendungen im normativen Sinn gehören aber auch die Kosten, die denjeinigen Leistungsberechtigten - hier die Kläger zu 2) bis 4) -, die nicht selbst Vertragspartei eines Mietvertrages oder einer anderen Verpflichtung sind, durch die Nutzung der Wohnung tatsächlich entstehen und von diesen faktisch (mit-) getragen werden (vgl. BSG, Urteil vom 06.10.2011- B 14 AS 66/11 R, RdNr. 13, zitiert nach juris, zu Kosten bei Nutzung einer von den Eltern angemieteten Wohnung, und BSG, Urteil vom 24.02.2011 - B 14 AS 61/10 R, RdNr. 18, zitiert nach juris, zu den Kosten bei Nutzung eines Hausgrundstücks).

  • LSG Baden-Württemberg, 08.02.2011 - L 12 AS 4387/10

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Mietvertrag trotz

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2016 - L 2 AS 242/12
    Ob ein solcher Vertrag, der in erster Linie darauf angelegt ist, Vermögensverhältnisse zum Schaden der SGB II-Leistungsträger zu regeln, auch wegen Verstoßes gegen die guten Sitten im Sinne von § 138 BGB nichtig sein kann (vgl. dazu LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.02.2011 - L 12 AS 4387/10, RdNr. 13 f., zitiert nach juris, m.w.N.), kann hier daher dahinstehen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2017 - L 2 AS 1822/12

    Abänderung eines Prozessvergleichs

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2016 - L 2 AS 242/12
    Der Kläger zu 1) hat aber im Erörterungstermin am 19.03.2013 in dem Parallelverfahren L 2 AS 1822/12 vor dem LSG NRW angegeben, dass er sich von der Pflichtversicherung in der Rentenversicherung gerade nicht habe befreien lassen.
  • BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 31/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - mündlicher Untermietvertrag unter

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2016 - L 2 AS 242/12
    Bei der Frage, ob ein Vertrag mit rechtlichem Bindungswillen abgeschlossen worden ist, ist der tatsächliche Vollzug des Vertragsinhaltes als maßgeblich anzusehen (BSG, Urteil vom 07.05.2009 - B 14 AS 31/07 R, RdNr. 21, zitiert nach juris), an dem es vorliegend vollständig fehlt.
  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 79/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Berücksichtigung von Tilgungsraten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2016 - L 2 AS 242/12
    Selbst wenn man im Hinblick auf das eingeräumte lebenslange Wohn- und Nutzungsrecht eine Vergleichbarkeit zur Situation eines Eigentümers annehmen würde, so könnten doch nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung Tilgungsleistungen, die - hier nur faktisch, indem sie das unentgeltliche Wohn- und Nutzungsrecht begründen und sichern - zu einem Vermögenszuwachs führen, nur ausnahmsweise Berücksichtigung finden (BSG, Urteil vom 07.07.2011 - B 14 AS 79/10 R, RdNrn. 18 ff. m. w. N.).
  • BSG, 06.10.2011 - B 14 AS 66/11 R

    Arbeitslosengeld II - Einkommensberücksichtigung - Überbrückungsdarlehen bzw

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2016 - L 2 AS 242/12
    Zu den berücksichtigungsfähigen Kosten als tatsächliche Aufwendungen im normativen Sinn gehören aber auch die Kosten, die denjeinigen Leistungsberechtigten - hier die Kläger zu 2) bis 4) -, die nicht selbst Vertragspartei eines Mietvertrages oder einer anderen Verpflichtung sind, durch die Nutzung der Wohnung tatsächlich entstehen und von diesen faktisch (mit-) getragen werden (vgl. BSG, Urteil vom 06.10.2011- B 14 AS 66/11 R, RdNr. 13, zitiert nach juris, zu Kosten bei Nutzung einer von den Eltern angemieteten Wohnung, und BSG, Urteil vom 24.02.2011 - B 14 AS 61/10 R, RdNr. 18, zitiert nach juris, zu den Kosten bei Nutzung eines Hausgrundstücks).
  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 106/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2016 - L 2 AS 242/12
    Die Beschränkung des Streitgegenstandes in materiell-rechtlicher Hinsicht auf (höhere) Leistungen für Unterkunft und Heizung und die diese Ansprüche regelnden Bescheide des Beklagten vom 24.08.2007 und vom 20.09.2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.12.2007 ist zulässig (vgl. nur BSG, Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 8/06 R, RdNr. 18, zitiert nach juris, sowie zur hier nicht anwendbaren Neufassung des § 19 Abs. 1 SGB II durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24.03.2011, BGBl I 453: BSG, Urteil vom 13.4.2011 - B 14 AS 106/10 R, RdNr. 11, zitiert nach juris; BSG, Urteil vom 16.04.2013 - B 14 AS 28/12 R, RdNr. 13, zitiert nach juris, jeweils m. w. N.).
  • BSG, 16.04.2013 - B 14 AS 28/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unangemessenheit der Unterkunftskosten -

  • BGH, 04.04.2007 - III ZR 197/06

    Rechtsfolgen der Anpachtung einer Jagd durch einen Strohmann; Begriff des

  • SG Gelsenkirchen, 11.05.2020 - S 41 AS 2212/18
    Vielmehr reicht es aus, dass der Hilfebedürftige im jeweiligen Leistungszeitraum einer wirksamen und nicht dauerhaft gestundeten Mietzinsforderung ausgesetzt ist (Bundessozialgericht, Urteil vom 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.02.2016 - L 2 AS 242/12; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09.03.2017 - L 4 AS 818/13; Sozialgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 09.12.2019 - S 41 AS 3000/17).

    Ausgangspunkt für die Frage, ob eine wirksame Mietzinsverpflichtung des Hilfebedürftigen vorliegt, ist in erster Linie der Mietvertrag, mit dem der geschuldete Mietzins vertraglich vereinbart worden ist (Bundessozialgericht, Urteil vom 07.05.2009 - B 14 AS 31/07 R; Bundessozialgericht, Urteil vom 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.02.2016 - L 2 AS 242/12).

    Ein Scheingeschäft im Sinne von § 117 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn die Parteien nur den äußeren Schein eines Rechtsgeschäfts hervorrufen, dagegen die mit dem Geschäft verbundenen Rechtsfolgen nicht eintreten lassen wollen (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 04.04.2007 - III ZR 197/06 -, Rn. 5, zitiert nach juris; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.02.2016 - L 2 AS 242/12 -, Rn. 43, zitiert nach juris).

    Gerade dann, wenn Initiativen hinsichtlich der Mietzahlung erst während eines Verfahrens gegen den Grundsicherungsträger erfolgen, kann dies Zweifel an der Ernsthaftigkeit eines Mietzinsverlangens begründen (Bundessozialgericht, Urteil vom 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.02.2016 - L 2 AS 242/12).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2017 - L 2 AS 1822/12

    Abänderung eines Prozessvergleichs

    Gegen das Urteil hat der Kläger Berufung eingelegt (L 2 AS 242/12).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten, den Inhalte der Gerichtsakten S 39 AS 78/09 ER, S 38 AS 401/11 ER und L 2 AS 242/12, den Inhalt der beigezogenen Insolvenzakte des Amtsgerichts L und den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsakten.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2021 - L 2 AS 1104/20

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

    Bei der Frage, ob ein Vertrag mit rechtlichem Bindungswillen abgeschlossen worden ist, ist der tatsächliche Vollzug des Vertragsinhaltes als relevant anzusehen, also insbesondere die Feststellung, ob die Absicht bestand oder besteht, den vereinbarten Mietzins zu zahlen (BSG, Urteil vom 03.03.2009, a.a.O., Rn. 27 bei juris; vgl. Urteil des Senats vom 16.02.2016, L 2 AS 242/12, Rn. 46 bei juris).

    Der Senat geht mithin davon aus, dass die Nebenkostenabrechnungen erst auf Aufforderung des Sozialgerichts erstellt wurde, um den Anschein eines wirksamen Mietverhältnisses zu begründen (vgl. zu Zweifeln an der Ernsthaftigkeit eines Mietzinsverlangens bei Initiativen erst während des Verfahrens gegen den Grundsicherungsträger: BSG, Urteil vom 03.03.2009, a.a.O., Rn. 25 bei juris; Urteil des Senats vom 16.02.2016, a.a.O., Rn. 47 bei juris).

  • SG Würzburg, 31.01.2018 - S 10 AS 445/16

    Beweisanforderungen bei Mietverhältnis unter Angehörigen

    Auch wenn im vorliegenden Fall noch nicht das Ausmaß einer Sittenwidrigkeit erreicht sein sollte, so liegt gleichwohl durch die völlige Nichterfüllung der durch die Mieterhöhung begründeten Mehrforderung durch den Kläger einerseits und die völlige Passivität der Schwester (jedenfalls soweit von außen erkennbar) die Vermutung nahe, dass die Mieterhöhung zumindest dauerhaft gestundet ist (alternativ hierzu stellt das LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.02.2016, Az.: L 2 AS 242/12, Rn. 46, in einer solchen Situation unterbliebener Versuche zur Realisierung der Mietforderung auf eine fehlende Wirksamkeit der Forderung ab).
  • SG Dortmund, 17.03.2017 - S 19 AS 4647/16
    Fehlende Ernsthaftigkeit ist zwar dann anzunehmen, wenn eine Forderung dauerhaft gestundet wird (vgl. BSG, Urteil vom 07.05.2009, B 14 AS 31/07 R, juris, Rn. 16; LSG NRW, Urteil vom 16.02.2016, L 2 AS 242/12, juris, Rn. 42).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.03.2018 - L 15 AS 50/16
    Hierbei kommt es auf die Glaubhaftigkeit der vorgetragenen Tatsachen und auf die feststellbaren Indizien an (BSG, aaO, Rn. 18, 20; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. August 2010 - L 8 SO 52/08, Rn. 37; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.02.2016 - L 2 AS 242/12).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.03.2018 - L 15 AS 51/16
    Hierbei kommt es auf die Glaubhaftigkeit der vorgetragenen Tatsachen und auf die feststellbaren Indizien an (BSG, aaO, Rn. 18, 20; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. August 2010 - L 8 SO 52/08, juris Rn. 37; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Februar 2016 - L 2 AS 242/12).
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